Veranstaltung: | 21. JRK-Landesversammlung #jrklv22 |
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Antragsteller*in: | Karl Ehrlich (Delegierter KV Nürnberger Land) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.09.2022, 21:55 |
A1: Zusammensetzung Kreisversammlung
Antragstext
Ordnung aktuell:
§17 (1) Zusammensetzung
Sie setzt sich zusammen aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern.
Stimmberechtigt sind Gruppenleiter, stellvertretende Gruppenleiter, Örtliche
JRK-Leiter, stellv. Örtliche JRK-Leiter und Mitglieder des JRK-Kreisausschusses
eines Kreisverbandes gemäß § 18 (1) 1. und 2. Stimmberechtigte Mitglieder sind
antragsberechtigt. Beratende Mitglieder sind die Leitungskräfte der Jugendarbeit
der anderen Gemeinschaften auf Kreisebene, der nach dem Geschäftsverteilungsplan
des Kreisverbandes für das Jugendrotkreuz zuständige Mitarbeiter als
Beauftragter des Kreisverbandes für das JRK und die Leiter der Projektgruppen.
Ordnung neu (zu beschließen):
§17 (1) Zusammensetzung
Sie setzt sich zusammen aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern.
Stimmberechtigt sind Gruppenleiter, stellvertretende Gruppenleiter, Örtliche
JRK-Leiter, stellv. Örtliche JRK-Leiter und Mitglieder des JRK-Kreisausschusses
eines Kreisverbandes gemäß § 18 (1) 1. und 2. Stimmberechtigte Mitglieder sind
antragsberechtigt. Beratende Mitglieder sind die Leitungskräfte der Jugendarbeit
der anderen Gemeinschaften auf Kreisebene, der Beauftragte des Kreisverbandes
für das JRK und die Leiter der Projektgruppen.
Zustimmung
Ablehnung:
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