| Veranstaltung: | 25. JRK-Landesversammlung #jrklv26 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Thomas Wolf (Delegierter BV Ober- und Mittelfranken) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 19.07.2026, 20:22 |
A4: Terminierung JRK-Landesversammlung
Antragstext
Die JRK-Landesversammlung möge beschließen die Ordnung des Bayerischen
Jugendrotkreuzes wie folgt zu ändern:
§37 Wahlen und Abstimmungen
wird ergänzt um: „(9) Die Wahlen der Delegierten zur BRK Landesversammlung sind
so zu terminieren, daß die gewählten Delegierten am Tag der Wahl noch mindestens
eine Woche Zeit haben Anträge an die BRK-Landesversammlung zu stellen (vgl. §13
(3) Satzung des BRK).“
§ 31 Vorsitzender des Bayerischen Jugendrotkreuzes Abs. (7)
aktuell: „Er lädt mindestens einmal im Jahr zu einer JRK Landesversammlung ein
und leitet diese.“
wird zu: „Er lädt mindestens einmal im Jahr zu einer JRK-Landesversammlung ein
und leitet diese. Finden bei der JRK-Landesversammlung Wahlen der Delegierten
zur BRK Landesversammlung statt, so ist bei der Terminierung der Versammlung §37
(9) Ordnung BJRK in Verbindung mit §13 (3) Satzung des BRK zu beachten.“
Begründung
Bei den Wahlen 2025 war der Termin der JRK-Landesversammlung so gewählt, daß die neu gewählten Delegierten zur BRK-Landesversammlung keine Anträge mehr stellen konnten, da die Antragsfrist bereits in der Woche zuvor abgelaufen war. Dadurch wurden die Delegierten in ihrem Recht beschnitten, sich durch Anträge aktiv an der BRK-Landesversammlung einzubringen. Da die BRK-Landesversammlung nur alle zwei Jahre stattfindet, müssen die Delegierten bis zur nächsten LV waren. Der Antrag soll diesen Mißstand beheben.

Kommentare