Veranstaltung: | 23. JRK-Landesversammlung #jrklv24 |
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Antragsteller*in: | Yarvis Boutin (stv. Vorsitzende BJRK), Kirk Thieme (Vorsitzender BJRK), Kathrin Bruss (stv. Vorsitzende BJRK), Matthias Koroll (Delegierter KV Nürnberg-Stadt), Florian Krösche (hinzub. Mitglied Landesausschuss), Michael Würflinger (hinzub. Mitglied Landesausschuss) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.07.2024, 09:51 |
A1: Anpassung der Amtszeit der Mitglieder der JRK-Landesleitung
Antragstext
In einer befristeten Probephase für die Jahre 2025 (reguläres BRK-Wahljahr),
2027, 2029 (reguläres BRK-Wahljahr), 2031 sowie einer Auswertung bis zum Jahr
2032 wird die Amtszeit der bis zu drei Mitglieder der Landesleitung des
Bayerischen Jugendrotkreuzes auf die Dauer von zwei Jahren nach der Wahl
begrenzt. Eine erneute Kandidatur und Wiederwahl bleiben möglich.
Eine finale Entscheidung zur Rückkehr zum vier-jährigen Turnus oder zur Änderung
an der JRK-Ordnung auf Aufnahme einer dauerhaften Amtszeit von zwei Jahren,
trifft die JRK-Landesversammlung im Jahr 2032. Hierdurch würde dann 2033
entweder erneut für zwei Jahre gewählt oder die Amtsdauer kehrt zurück auf den
bisherigen vier-jährigen Turnus der JRK-Landesleitung.
In einem engen Prozess unter Einbeziehung des JRK-Landesausschusses und der JRK-
Landesversammlung werden die Erfahrungen zur Suche und zum Finden potenzieller
Kandidierender begleitet, so dass hier auch auf breite Erfahrung aus den
Wahljahren zurückgeblickt werden kann.
Unbenommen von der Anpassung der Amtszeiten der Landesleitung bleiben die
Amtszeiten der Delegierten zur JRK-Bundeskonferenz sowie zur BRK-
Landesversammlung weiterhin vier Jahre.
Begründung
Maßgeblich entscheidend für die Anpassung der Amtszeit sind zwei Entwicklungen. Zum einen hat die Vergangenheit gezeigt, dass vor allem für die Mitglieder der Landesleitung das Amt zunehmend herausfordernd ist. Enger werdende Termindichte, Kurzfristigkeiten, steigende Anforderungen auch in Privat- oder Berufsleben lassen die Tätigkeit als ehrenamtliches Mitglied der Landesleitung zunehmend herausfordernd werden. Die Festschreibung der Dauer der Amtszeit ist seit Jahrzehnten in der JRK-Ordnung unverändert, gleichwohl ist festzustellen, dass sich die Anforderungen für Mitglieder der Landesleitung über die Jahre verändert und erhöht haben.
Darüber hinaus zeigen Gespräche und auch Entwicklungen, die sich wissenschaftlich fundiert mit dem Engagement junger Menschen auseinandersetzen, dass sich zwar junge Menschen zunehmend freiwillig und ehrenamtlich engagieren möchten, aber die Dauer von vier Jahren für eine Tätigkeit im Bayerischen Jugendrotkreuz als zu lange angesehen wird. Vor allem, wenn eben junge Menschen diese verantwortungsvolle Tätigkeit übernehmen sollen. Zu Beginn z. B. eines Studiums verlässliche Aussagen treffen zu können, wie die nächsten vier Jahre aussehen und welche Ressourcen für dieses Amt gleichbleibend dauerhaft bereitgestellt werden können, sind schlichtweg nicht möglich.
FAQ:
- Warum soll die Amtszeit nur beschränkt für die drei Mitglieder der Landesleitung angepasst werden und nicht für das gesamte Bayerische Jugendrotkreuz?
Die JRK-Landesversammlung soll den Rahmen schaffen, 2025 junge, engagierte und leidenschaftliche JRK-Mitglieder für die Landesleitung wählen zu können. Aufgrund der Komplexität des Amtes in der Landesleitung (Terminfülle, Themenvielfalt, Repräsentanzveranstaltungen, Reisetätigkeiten uvm.) ist gerade eben für die Landesleitung ein Amtszeitenmodell neu zu denken. Eine vier-jährige Amtszeit ist ein Relikt aus den 60er Jahren, in denen es elementar weniger Aufgaben von außen gab. Die Amtszeit für die Landesleitung anzupassen, scheint angebracht und nötig. Da Rückmeldungen aus den Kreis- und Bezirksverbänden auch im Landesausschuss so gedeutet sind, dass für die Leitungen der anderen Ebenen eine Notwendigkeit eher nicht gesehen wird, soll nun für die Wahl 2025 die Amtszeit in der Landesleitung angepasst werden. Wenn im Prozess der nächsten Jahre festgestellt wird, dass Anpassungen auch in anderen Verbandsstufen opportun wären, stünde dies den Gremien frei, dies zu beantragen bei der JRK-Landesversammlung oder für sich selbst einen Modus zu suchen.
- Warum wird die Amtszeit nicht auf 6 oder 8 Jahre hoch gesetzt und z. B. beschränkt in der Wiederwählbarkeit?
Dies steht im Gegensatz zur Wahrnehmung der Rückmeldungen der vergangenen Wahlprozesse und Erfahrungen der vergangenen Landesleitungsmitglieder. Eine längere Amtszeit bringt in den Lebensphasen der Kandidierenden eher noch weniger Planbarkeit/Absehbarkeit als eine zwei-jährige Amtszeit.
- Was spricht gegen die jetzt schon vorhandene Möglichkeit, einfach nach zwei Jahren zurückzutreten und die vier-jährige Amtszeit hierdurch nicht voll zu machen?
Eine Kandidatur beinhaltet auch die bewusste Entscheidung, für eine klar benannte Dauer von bisher vier Jahren Verantwortung zu übernehmen. So wie es eine Entscheidung ist, Verantwortung für gewisse Themen und Aufgaben zu übernehmen, spielt die Auseinandersetzung mit der Dauer auch eine gewichtige Rolle für oder gegen eine Kandidatur in der Landesleitung. Durch einen bewussten Rücktritt nach zwei Jahren wird nicht nur dem Amt als Landesleitungsmitglied geschadet – es verliert u. a. an Verbindlichkeit. Auch bleibt bei jungen Menschen und im Verband hängen, man “hätte es nicht geschafft”; ein Rücktritt beinhaltet somit immer auch ein Leben-müssen mit einem Makel. Dass jemand sein Amt zwei Jahre lang ausschleichen lässt, soll durch eine Anpassung der Amtszeit ebenfalls umgangen werden
- Wie ist die Amtszeit in anderen JRK-Landesleitungen geregelt?
Es gibt keine Einheitlichkeit in der Zusammensetzung der Landesleitungen oder der Dauer der Amtszeiten. In manchen Landesverbänden bestehen Landesleitungen aus bis zu fünf Mitgliedern (z. B. JRK Hessen), in manchen Landesverbänden beträgt die Amtsdauer für Landesleitungsmitglieder schon jetzt nur zwei Jahre (z. B. beim JRK Hamburg).
- Was ist mit den Delegierten, die auf der Landesversammlung für die BRK-Landesversammlung und die JRK-Bundeskonferenz gewählt werden?
Hier bleibt die Amtszeit weiterhin bei vier Jahren und somit im Turnus der BRK-Wahljahre. Die Wahlen für diese beiden Vertretungen finden somit 2025, 2029 und 2033 statt. Da die Arbeit der Delegierten für diese beiden Gremien sich beschränkt auf einen Termin pro Jahr im Herbst (JRK-Bundeskonferenz) bzw. sogar nur zwei-jährig eine Teilnahme notwendig wird (BRK-Landesversammlung) ist hier eine Anpassung nicht nötig.
- Was ist mit hinzuberufenen Mitgliedern im JRK-Landesausschuss?
Die bis zu zwei hinzuberufenen Mitglieder des Landesausschusses werden weiterhin im Wahljahr bzw. nach der ersten oder zweiten Sitzung des Landesausschusses von diesem gesucht, gefunden und durch den Landesausschuss berufen und bleiben bis zum Ende von vier Jahren Mitglied im LAJ.
- Wurde das Thema nicht erst vor einigen Jahren diskutiert?
Bei einer digitalen JRK-Landesversammlung 2020 wurde beantragt, alle Amtszeiten im Bayerischen Jugendrotkreuz flexibler zu gestalten (Verkürzung, Erhöhung der Amtszeiten oder zeitversetzte Wahl um Wissenstransfer zu gewährleisten). Dieser Antrag wurde ohne Beratung zurückgezogen.
- Was ist mit Kontinuität, die es braucht? Ist es nicht zu wenig Zeit für die Einarbeitung?
Die Aufgaben der Mitglieder der Landesleitung sind klar beschrieben. Und schon jetzt ist die Realität, dass die Wahrnehmung der unzähligen Aufgaben der Landesleitung nur im Team leistbar sind. Allein rund 150 Termine der Landesleitung bayernweit und im Bundesgebiet pro Jahr sind nur realisierbar, indem Vertretungsmöglichkeiten innerhalb der Landesleitung genutzt werden, mit dem Ziel, dass “jemand der Landesleitung” teilnimmt, da die Anforderungen an Privatleben, Job und andere Interessen ebenfalls individuell hoch gewichtet sind. Heißt auch: schon jetzt müssen sich alle in alle Themen einarbeiten und eine verbindliche Sprachfähigkeit schaffen. Die Einarbeitung ist somit unabhängig von Amtszeiten. Die Begleitung der Landesleitung durch die JRK-Geschäftsstelle schafft hier die nötige Einordnung der Prozesse und Wissenstransfer für Gremien. Darüber hinaus soll die Versammlung junge, engagierte Menschen wählen können, ihnen das nötige Vertrauen schenken und nicht jemanden nicht wählen, weil gemeint wird, jemand können sich nicht ausreichend einarbeiten.
- Was geschieht, wenn Delegierte (z. B. zur JRK-Bundeskonferenz) – gewählt 2025 – sich entscheiden, 2027 als Vorsitzende/-r zu kandidieren und gewählt werden, und somit qua Amt Mitglied der Bundeskonferenz werden?
Für diesen – eher unwahrscheinlichen Fall – sieht die JRK-Ordnung vor, dass dann entsprechend die gewählten Ersatzdelegierten nachrücken, um die Plätze in der Delegation zur JRK-Bundeskonferenz zu vervollständigen.
- Warum wird die Ordnung nicht geändert?
Bislang regelt die JRK-Ordnung keine Aspekte der Wahlzeiten. Daher wird aktuell verzichtet, dies in die JRK-Ordnung mit aufzunehmen. Bisher resultiert die Amtsdauer aus der BRK-Satzung, in der darauf abgezielt wird, alle vier Jahre Wahlen durchzuführen. Die BRK-Satzung wird beschlossen durch die BRK-Landesversammlung. Daher würde sich dieser Schritt erst anbieten, wenn wir Klarheit im Bayerischen Jugendrotkreuz haben, ob die zwei-jährige Amtszeit dauerhaft bestehen bleibt.
- Wenn die Amtszeit nicht in BRK-Satzung oder JRK-Ordnung geregelt wird, wie sieht es dann mit einer Anfechtung aus?
Eine Anfechtung bezieht sich in der Regel nicht auf die Dauer des zu wählenden Postens sondern auf die Wahl an sich. Schon jetzt können Wahlen auch während der festgeschriebenen 4 Jahre durchgeführt werden, sollte es nötig sein (z.B. Nachwahlen durch Rücktritt, Tod, etc..). Die Wahlen, egal wann diese durchgeführt sind, richten sich immer nach der gültigen BRK-Wahlordnung und sind im Rahmen dieser auch anfechtbar. Eine Anfechtbarkeit, ist somit auch bei einem 2-jährigen Turnus bereits jetzt gegeben.
- Was ist mit der Kopplung von JRK-Amtszeit an die Wahl des Rot-Kreuz-Präsidiums?
Im Landesverband Rheinland-Pfalz wird der Präsident/die Präsidentin auf fünf Jahre Amtszeit gewählt und die JRK-Landesleitung auf drei Jahre. Daher ist z. B. in diesem Landesverband keine Kopplung zwischen Mutterverband und JRK-Amtszeiten vorhanden.
Zustimmung
- Kirk
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