Veranstaltung: | 22. JRK-Landesversammlung #jrklv23 |
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Antragsteller*in: | Karl Ehrlich, Delegierter KV Nürnberger Land |
Status: | Abgelehnt |
Abstimmungsergebnis: | Eine 2/3-Mehrheit ist nötig, da es ein Ordnungsänderungsantrag ist. Ja: 4, Nein: 5 |
Eingereicht: | 23.08.2023, 10:49 |
Antrag 1: Vertretung bei Verhinderung/Vakanz JRK-Beauftragte
Antragstext
Ich beantrage die JRK Ordnung folgendermaßen zu ändern:
(NEU)
§ 23 JRK-Bezirksausschuss
(2)
12. Der BAJ regelt bei Verhinderung oder Vakanz die Vertretung des Beauftragten
seines BV.
[alte Version]
(Änderung/Ergänzung)
§29 JRK-Landesausschuss
(alt)
3. Ferner gehören dem Landesausschuss jeweils die Beauftragten der
Bezirksverbände für das JRK und der Geschäftsführer des Bayerischen
Jugendrotkreuzes, jeweils mit beratender Stimme, an.
(neu)
3. Ferner gehören dem Landesausschuss jeweils die Beauftragten der
Bezirksverbände für das JRK (bei Vakanz oder Verhinderung die vom jeweiligen BAJ
bestimmten Vertreter) und der Geschäftsführer des Bayerischen Jugendrotkreuzes,
jeweils mit beratender Stimme, an.
Begründung
Im Falle der Verhinderung des Vertreters des BV im LAJ ist keine Vertretung geregelt. Es ist auch nicht geregelt, was bei einer Vakanz der Stelle passiert. Es wäre aber wichtig, dass eine 2. Person benannt wird, die den jeweiligen BV im LAJ bei Vakanz oder im Vertretungsfall vertritt. Selbstverständlich hat der Vertreter des Beauftragten KEIN Stimmrecht.
Zustimmung
- Matthias Hofmann
Ablehnung:
- Martin Bätz
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