Veranstaltung: | 22. JRK-Landesversammlung #jrklv23 |
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Antragsteller*in: | Kathrin Bruss, Kirk Thieme, Yarvis Boutin |
Status: | Angenommen (Einstimmig) |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 55, Nein: 0, Enthaltungen: 0 |
Beschlossen am: | 16.06.2023 |
Eingereicht: | 27.08.2023, 19:25 |
Antrag 2: Auskömmliche Förderung
Antragstext
Gestärkt durch die Delegierten der JRK-Landesversammlung wird die Landesleitung
Anstrengungen unternehmen, die Bereitstellung der Haushaltsmittel im Kinder- und
Jugendprogramm der bayerischen Staatsregierung inflationsbereinigt, langfristig
und dynamisiert einplanen zu lassen.
Begründung
Die Förderung der Jugendverbandsaktivitäten ist eine staatliche Pflichtaufgabe (s. SGB VIII § 12) und bei Jugendverbänden mit einer „Mutter“ wie dem BRK erstreckt sich die Ausgestaltung des Haushalts meist auch auf bereitgestellte Eigenmittel aus dem Haushalt der Mutterorganisation. Wir stellen jedoch in den vergangenen Jahren fest, dass die bereitgestellten staatlichen Mittel zur Erledigung der steigenden Aufgaben zunehmend nicht mehr auskömmlich sind. Nach Pandemie, Ukraine-Krieg (und steigenden Kosten), steigenden Energiekosten, Inflation und auch z. B. Lohnsteigerungen bei hauptberuflichem Personal geht die Förderung nicht in gleichem Maße parallel im Einklang. Darüber hinaus erleben wir immer später verabschiedete Haushalte der bayerischen Staatsregierung, so dass Aktivitäten und Angebote des Bayerischen Jugendrotkreuz – hier vornehmlich auf Landesebene – nur „unter Vorbehalt“ und verbunden mit der Hoffnung auf Mittel zumindest im gleichen Maße wie im Vorjahr – plan- und durchführbar sind. Gleichwohl nehmen wir wahr, dass selbst auf Bundesebene die Mittel für den Kinder- und Jugendplan um sage und schreibe 1/5 in Höhe von 45 Mio. Euro reduziert geplant werden (siehe u. a. JRK-Rundschreiben vom 20. Juli). Hier werden Angebote der Jugendverbände auch ihren Anteil leisten müssen, diese Einsparungen vorzunehmen: und dies geht nur über Abbau von Personal, Reduzierung von Strukturen und Verringerung von Angeboten. Jedoch sind Jugendverbände Orte der Demokratie und ein Lernfeld von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, in denen von Klein auf erfahren wird, was wachsende Verantwortungsübernahme und demokratische Beteiligungsstrukturen bedeuten. Gerade in Abgrenzung zum Hinterfragen von demokratischen Strukturen durch Parteien gilt es umsomehr eben keine Kürzungen vorzunehmen, sondern die Mittel für Jugendverbandsarbeit inflationsbereingt und dynamisiert steigen zu lassen mit einer langfristigen Perspektive. Daher umtreibt uns mit Sorge, dass ähnliche Entwicklungen in der Fortschreibung des Kinder- und Jugendprogrammes in Bayern mit Blick auf den geplanten Doppelhaushalt und die jetzt schon umgesetzten realen Kürzungen in der sog. Basisförderung weitergeführt werden. Hier gilt es, dass klar gemacht werden muss, dass Jugendverbandsarbeit ohne ehrenamtliches Engagement undenkbar ist. Ehrenamtliche benötigen jedoch auch eine professionelle Struktur aus hauptberuflichen Kräften, die bei der Organisation von Aktivitäten und Maßnahmen unterstützen sowie Qualifizierung organisieren. Wenn diese eh schon schlanken Strukturen der Jugendverbände solide ausfinanziert und hinlänglich gefördert sind, können sich junge Menschen inhaltlich fokussieren und ihren Beitrag in gewohnter Weise erbringen, Kinder und Jugendliche zu qualifizieren, zu beteiligen und ihnen sinnvolle Betätigungsfelder zu bieten.
Zustimmung
- W. Felme
- Martin Bätz
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